Nationaler Ausschuss zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren

Der Nationale Ausschuss berät die zuständigen deutschen Behörden und Tierschutzausschüsse in Angelegenheiten, die mit Erwerb, Zucht, Unterbringung, Pflege und Verwendung von Tieren in Verfahren nach dem Tierschutzgesetz zusammenhängen.

Um den Informationsaustausch zwischen dem Nationalen Ausschuss und den deutschen Tierschutzausschüssen sicherzustellen, sollten sich die Tierschutzausschüsse beim Nationalen Ausschuss melden. Für An-, Ab- oder Ummeldungen von Tierschutzausschüssen nutzen Sie bitte das zum Download bereitgestellte Formular (PDF-Datei, 130,97 KB).

Weitere Informationen zu den aktuellen Themen, der Beratung, den Empfehlungen des Nationalen Ausschusses sowie dem Expertenpool finden Sie auf unseren Behördenseiten

 


Kontakt

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Nationaler Ausschuss TierSchG
Max-Dohrn-Str. 8-10
D - 10589 Berlin

E-Mail
nationaler-ausschuss-tierschutzgesetz@bfr.bund.de

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Eine Einrichtung im Geschäftsbereich des
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