Bf3R-Kommission

Im Rahmen der Neugründung des Bf3R als integralem Bestandteil des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), wurde die Bf3R-Kommission erstmals im Jahr 2017 als Nachfolgekommission der bisherigen ZEBET (Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch)-Kommission neu berufen.

Aufgaben der Bf3R-Kommission

Aufgabe der Expertinnen und Experten der Kommission ist die sachverständige Beratung des Bf3R in seinen wissenschaftlichen Aktivitäten. Die Beratungsergebnisse der Kommissionsarbeit sind an das BfR gerichtet und haben allein empfehlenden Charakter. Sie sollen das BfR in der Umsetzung seiner gesetzlichen Aufgaben und wissenschaftlichen Ziele unterstützen. Alle vier Jahre wird dazu ein Gremium aus bis zu 15 wissenschaftlichen Expertinnen und Experten gewählt.

Neuberufung der Bf3R-Kommisssion - Bewerbungsfrist bis 31.03.2025
Weitere Informationen zu den BfR-Kommissionen und zum Berufungsverfahren: https://www.bfr.bund.de/de/bfr_kommissionen-311.html

Zur Online-Bewerbung (Bewerbungsfrist ist der 31. März 2025): https://www.bfr.bund.de/cm/343/aufruf-zur-interessenbekundung-fuer-die-mitgliedschaft-in-den-bfr-kommissionen-2026-2029.pdf


Weitere Informationen zur Bf3R-Kommission

Protokoll 13
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Kontakt

E-Mail
bf3r-kommission@bfr.bund.de

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Eine Einrichtung im Geschäftsbereich des
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