Über das Bf3R

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nimmt die Funktion des „Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R)“ wahr, indem es eigene Forschung betreibt sowie bundesweite Aktivitäten koordiniert mit den Zielen,

  • Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und
  • Versuchstieren den bestmöglichen Schutz zu gewähren.

Zu diesem Zweck sollen durch die Arbeit des Zentrums anwendbare Methoden im Sinne des 3R-Prinzips entwickelt und verfeinert sowie weltweit Forschungsaktivitäten angeregt und der wissenschaftliche Dialog gefördert werden.

Was bedeutet Bf3R?

Der Name Bf3R setzt sich zusammen aus den Abkürzungen BfR für das Bundesinstitut für Risikobewertung und dem 3R-Prinzip, welches 1959 von William Russel und Rex Burch entwickelt wurde. Das Ziel des wissenschaftlichen Tierschutzes soll durch die folgenden Komponenten des 3R-Prinzips erreicht werden:

  • Replace - Vermeidung von Tierversuchen, wo immer möglich, durch den Einsatz von Alternativmethoden
  • Reduce - Verringerung der Anzahl der Versuchstiere auf das Minimum
  • Refine - Verminderung des Leidens der Versuchstiere

Bereits seit der Gründung des BfR ist der Schutz von Versuchstieren nach dem 3R-Prinzip durch die Zentralstelle zur Erfassung und Beurteilung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) integraler Bestandteil seiner wissenschaftlichen Arbeit. Durch die Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 wurde das BfR darüber hinaus mit weiteren Aufgaben im Bereich des Versuchstierschutzes betraut. Der Zuwachs an Anforderungen führte 2015 zur Eröffnung des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) am BfR, in das die ZEBET integriert wurde.

Das Bf3R ist integraler Bestandteil des Bundesinstituts für Risikobewertung. Es ist aufgrund seiner gesetzlichen Anforderungen sowohl beratend für Behörden, Bürgerinnen und Bürger und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, als auch forschend tätig. Dabei wird das Bf3R von der Bf3R-Kommission in seinen wissenschaftlichen Aufgaben beraten.

Das 3R-Prinzip

1959 haben die britischen Wissenschaftler William Russel und Rex Burch das Prinzip der 3R als ein Grundsatz der experimentellen wissenschaftlichen Arbeit in dem Buch „The Principles of Humane Experimental Technique“ veröffentlicht.

Ziel des 3R Prinzips ist es, Tierversuche vollständig zu vermeiden (Replacement) und die Zahl der Tiere (Reduction) und ihr Leiden (Refinement) in Versuchen auf das unerlässliche Maß zu beschränken.

Das 3R Prinzip ist heutzutage die Grundlage für die Tierschutzpolitik und Praxis moderner Forschungsansätze in vielen Ländern.

Mit der Europäischen Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere erfuhr das international anerkannte Prinzip der 3R im Jahr 2010 zum ersten Mal auch eine gesetzliche Anerkennung. Die Bestimmungen der Europäischen Richtlinie und damit auch das 3R Prinzip wurden 2013 mit dem novellierten Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Versuchstierverordnung in deutsches Recht umgesetzt.

Konkret heißt das, dass jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler, die oder der einen Tierversuch plant und für diesen eine behördliche Genehmigung beantragt, folgende Fragen im Genehmigungsantrag wissenschaftlich begründet beantwortet:

  • Gibt es Möglichkeiten, den geplanten Tierversuch durch den Einsatz anderer Methoden zu vermeiden?
  • Wird die Anzahl der eingesetzten Versuchstiere auf das unerlässliche Maß reduziert?
  • Werden die Belastungen, denen die Tiere ausgesetzt sind, so gering wie nur möglich gehalten?

Die Landesbehörden, die für die Genehmigung von Tierversuchsanträgen verantwortlich sind, prüfen, ob diese Fragen dem derzeitigen Wissensstand entsprechend beantwortet wurden.

Mit dem 3R Prinzip und seiner Anerkennung ist das große Ziel verknüpft, Tierversuche vollständig zu ersetzen, sobald dies wissenschaftlich möglich ist.

 




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