Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2021

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat den gesetzlichen Auftrag, jährlich die von den Versuchstiereinrichtungen erhobenen Daten von den Bundesländern abzufragen, zusammenzustellen und an die Europäische Kommission zu übermitteln. Im Jahr 2021 sind diese Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren weiter gesunken.

Neben den Zahlen über die Verwendung von Tieren in Versuchen werden in Deutschland jährlich auch die Zahlen der Tiere erfasst, die getötet werden, um ihre Organe und Gewebe für wissenschaftliche Zwecke zu untersuchen. Seit dem Jahr 2021 werden darüber hinaus erstmals auch die Zahlen der Tiere erfasst, die aus weiteren Gründen getötet wurden. Diese beiden Zahlen werden einmal alle fünf Jahre an die Europäische Kommission übermittelt. Die nächste Übermittlung erfolgt im Jahr 2023 für das Berichtsjahr 2022.

Gesamtzahl der verwendeten Tiere im Jahr 2021

In Deutschland wurden im Jahr 2021 rund 1,86 Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer in Tierversuchen nach § 7 Abs. 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) eingesetzt. Im Vergleich zu 2020 (knapp 1,9 Millionen Tiere) sind die Zahlen damit um rund 2 % gesunken. Bei der Meldung der verwendeten Versuchstiere wird in erstmalig und erneut verwendete Tiere unterschieden (s. Tabelle 1). Eine erstmalige Verwendung bedeutet, dass die Tiere noch nie in einem Versuchsvorhaben verwendet wurden. Die erneute Verwendung beschreibt, dass ein Tier zuvor bereits in einem Versuchsvorhaben verwendet und anschließend in einem weiteren Versuchsvorhaben eingesetzt wurde. In Tabelle 21 des ausführlichen Berichts sind die Zahlen für erstmalig und erneut verwendete Tiere nach Tierarten aufgeschlüsselt.

Zusätzlich werden in Deutschland über die Vorgaben der EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU hinaus auch Tiere erfasst, die für wissenschaftliche Zwecke (§ 4 Abs. 3 TierSchG) getötet werden, ohne dass an ihnen zuvor Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden – beispielsweise um Organe oder Zellmaterial dieser Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden (s. Tabelle 1). Im Vergleich zum Jahr 2020 ist diese Zahl um fast 2 % gestiegen. Eine genaue Aufstellung der für wissenschaftliche Zwecke getöteten Tiere nach Tierarten findet sich in der Tabelle 47 des Berichts. Die Anzahl der in Versuchen verwendeten Tiere und die Anzahl der zu wissenschaftlichen Zwecken getöteten Tiere ergibt insgesamt rund 2,5 Millionen Verwendungen von Versuchstieren im Jahr 2021. Im Vergleich zu 2020 ist dies ein Rückgang von rund 1,2 %.

Seit dem Berichtsjahr 2021 werden in Deutschland darüber hinaus auch solche Tiere erfasst, die für Tierversuche oder für die wissenschaftliche Verwendung ihrer Organe oder Gewebe gezüchtet wurden, dann aber nicht für solche Zwecke eingesetzt und getötet wurden (s. Tabelle 1). Zu diesen Tieren zählen beispielsweise Nachkommen aus der Zucht genetisch veränderter Linien, die aber nicht die gewünschte Veränderung aufweisen und nicht anderweitig verwendet werden konnten. Versuchstiere, die beispielsweise für das Hygienemonitoring von Zuchtkolonien getötet wurden, fallen ebenfalls in diese Kategorie. Außerdem sind solche Tiere enthalten, die aus anderen Gründen nicht wissenschaftlich verwendet werden konnten, beispielsweise, weil sie zu alt waren oder nicht das für den Versuch passende Geschlecht aufwiesen.

Die Erfassung dieser Zahlen geht auf eine Änderung der Versuchstiermeldeverordnung zurück, die im August 2021 in Kraft getreten ist. Deutschland geht damit über die Anforderungen der Europäischen Kommission hinaus, die eine EU-weite Veröffentlichung der für wissenschaftliche Zwecke und aus weiteren Gründen getöteten Tiere nur alle fünf Jahre vorsieht. Zuletzt wurden diese Daten für 2017 erhoben und 2020 von der Europäischen Kommission veröffentlicht (EU-Bericht). Die nächste Veröffentlichung dieser Zahlen ist für 2023 vorgesehen und betrifft das Berichtsjahr 2022. Mit der Entscheidung, diese Zahlen jährlich zu veröffentlichen, schafft Deutschland eine größtmögliche Transparenz beim Umgang mit dem Thema Tierversuche und nimmt damit eine Vorreiterrolle innerhalb der EU ein.

Tabelle 1: Gesamtzahl der wissenschaftlich verwendeten Versuchstiere sowie der zu wissenschaftlichen Zwecken oder aus weiteren Gründen getöteten Tiere in den Jahren 2020 und 2021

Zweck                                Anzahl 2020                     Anzahl 2021                    
zu wissenschaftlichen
Zwecken1), verwendete Tiere davon 

erstmalig verwendte Tiere

erneut verwendete Tiere
           
1.899.880


1.850.443

49.437
            
         
1.859.475
          

1.811.866
         
47.609
          
 zu wissenschaftlichen
 Zwecken getötete Tiere2)
633.784 644.207
 Gesamtzahl 2.533.664 2.503.682
 aus weiteren Gründen getötete Tiere3) nicht erfasst 2.554.560

1) Tierversuche gem. § 7 Abs. 2 TierSchG
2) Tiere, die getötet wurden, ausschließlich um Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden (gem. § 4 Abs. 3 TierSchG)
3) Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke gezüchtet und getötet wurden, aber nicht für solche Zwecke verwendet wurden (gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a. VersTierMeldV). Die Anzahl dieser Tiere wurde im Berichtsjahr 2021 erstmals im Rahmen der jährlichen Versuchstiermeldung erfasst.

Verwendete Tierarten

Insgesamt sind die Zahlen für Tiere, die 2021 in Versuchen eingesetzt wurden, im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen (Abbildung 1 und Tabelle 2). Bei den prozentualen Anteilen gab es geringe Veränderungen. Bei etwa 80 % der eingesetzten Versuchstiere handelt es sich um Nagetiere, vor allem um Mäuse und Ratten. Dabei machen Mäuse etwa 72 % und Ratten etwa 7 % der eingesetzten Tiere aus. Der Anteil an Mäusen ist 2021 damit im Vergleich zum Vorjahr um fast 2 % gestiegen, bei Ratten ist der Anteil dagegen gleichgeblieben. Fische (Zebrafische und andere Fischarten) stehen mit 12 % wie schon im Vorjahr an zweiter Stelle der am häufigsten verwendeten Versuchstierarten. Bei den Kaninchen ist der Anteil (ca. 3 %) im Vergleich zu 2020 leicht abgesunken. Ebenso ist der Anteil an Vögeln (Haushühner und andere Vogelarten) mit rund 1 % geringfügig gesunken. Eine deutliche Abnahme gab es, wie auch schon im Jahr zuvor, bei den Tierversuchen mit Affen und Halbaffen (genauere Zahlen s. u.). Der Anteil der sonstigen Versuchstiere liegt mit ca. 4 % ebenfalls leicht unter dem Vorjahresniveau. Die genauen Versuchstierzahlen für die sonstigen Tierarten, gegliedert nach erstmaliger und erneuter Verwendung, können der Tabelle 21 des Berichts entnommen werden.

Ein einzelnes Versuchstier kann mehrmals (erneut) in verschiedenen Tierversuchen eingesetzt werden. Daher spiegelt die Anzahl der gemeldeten Tierversuche nicht die Anzahl der verwendeten Tiere wider. Insbesondere bei Affen, Halbaffen sowie Hunden und Katzen werden weniger Tiere verwendet als Tierversuche durchgeführt werden.

Abbildung 1: Zahlen und Anteile der im Jahr 2021 verwendeten Tierarten in Tierversuchen (gem. § 7 Abs. 2 TierSchG)

 

Abbildung 1: Zahlen und Anteile der im Jahr 2021 verwendeten Tierarten in Tierversuchen (gem. § 7 Abs. 2 TierSchG). Für eine größere Version dieser Abbildung klicken Sie bitte hier (PDF-Datei, 1,48 MB).

Tabelle 2: Zahlen und Anteile der verwendeten Tierarten in Versuchen nach § 7 Abs. 2 TierSchG der Jahre 2020 und 2021.

Tierart

2020

2021

 

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Mäuse

1.341.134

70,6 %

1.342.779

72,2 %

Ratten

138.249

7,3 %

135.022

7,3 %

Fische

227.996

12,0 %

226.094

12,2 %

Kaninchen

70.840

3,7 %

62.771

3,4 %

Vögel

29.737

1,6 %

26.745

1,4 %

Sonstige

91.924

4,8 %

66.064

3,6 %

Gesamtsumme

1.899.880

100 %

1.859.475

100 %

 
Abbildung 2: Zahlen und Anteile der im Jahr 2021 zu wissenschaftlichen Zwecken getöteten Tierarten in Tierversuchen (§ 4 Abs. 3 TierSchG)

Abbildung 2: Zahlen und Anteile der im Jahr 2021 zu wissenschaftlichen Zwecken getöteten Tieren (gem. § 4 Abs. 3 TierSchG). Für eine größere Version dieser Abbildung klicken Sie bitte hier (PDF-Datei, 1,48 MB).

Bei Tieren, die zu wissenschaftlichen Zwecken getötet wurden (s. Abbildung 2), handelt es sich vor allem um Mäuse (83 %) und Ratten (9 %). An dritter Stelle stehen mit rund 5 % Fische und an vierter Stelle Vögel (rund 1 %). Kaninchen und sonstige Tierarten liegen insgesamt unter 2 %. Die genaue Aufschlüsselung der gem. § 4 Abs. 3 TierSchG getöteten Tiere nach Tierarten findet sich in Tabelle 47 des Berichts.


Abbildung 3: Zahlen und Anteile der im Jahr 2021 aus weiteren Gründen getöteten Tierarten in Tierversuchen (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a VersTierMeldV)

Abbildung 3: Zahlen und Anteile der im Jahr 2021 aus anderen Gründen getöteten Tieren (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a. VersTierMeldV). Für eine größere Version dieser Abbildung klicken Sie bitte hier (PDF-Datei, 1,48 MB).

Abbildung 3 zeigt die Verteilung der Tierarten bei Tieren, die zu wissenschaftlichen Zwecken gezüchtet und getötet wurden, aber nicht für diese Zwecke eingesetzt wurden. Auch hier stehen mit knapp 86 % Mäuse an erster Stelle. Fische nehmen mit fast 13 % die zweitgrößte Gruppe ein. Ratten folgen mit rund 1 %. Kaninchen, Vögel und sonstige Tierarten liegen insgesamt unter 1 %.  Die genaue Aufschlüsselung der aus anderen Gründen getöteten Tiere nach Tierarten findet sich in Tabelle 48 des Berichts.

Verwendung von Affen und Halbaffen

Die Zahl der in Tierversuchen verwendeten Affen und Halbaffen ist 2021 weiter gesunken, nachdem schon im letzten Jahr ein starker Rückgang zu verzeichnen war. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 1.886 Tierversuche mit Affen und Halbaffen gemeldet und damit 7,1 % weniger als 2020 (2.031 Versuche). Bei Affen und Halbaffen ist der Anteil an erneut verwendeten Tieren im Vergleich zu anderen Tierarten sehr hoch (ca. 23 % erneute Verwendung im Vergleich zu beispielsweise ca. 2-3 % bei Mäusen und Ratten (s. Tabelle 21 im Bericht). Die Anzahl der im Jahr 2021 erstmals erfassten Affen und Halbaffen ist daher mit 1.452 Tieren deutlich geringer als die Anzahl der gemeldeten Tierversuche (1.886). Menschenaffen wurden in Deutschland zuletzt 1991 für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt.

Verwendung von Hunden und Katzen

Bei Hunden und Katzen, die unter anderem für gesetzlich vorgeschriebene Versuche und für die angewandte Forschung zum Einsatz kamen, waren die Zahlen der gemeldeten Tierversuche im Jahr 2020 zuletzt stark zurückgegangen (siehe Versuchstierzahlen 2020). Im Jahr 2021 stieg die Anzahl der gemeldeten Tierversuche mit Hunden wieder um rund 4 % (2020: 2.560 Versuche, 2021: 2.657 Versuche). Auch die Anzahl der Tierversuche mit Katzen stieg wieder deutlich im Vergleich zum Vorjahr (2020: 644 Versuche, 2021: 862 Versuche; Anstieg von rund 34 %). Im Vergleich zum Jahr 2019 lässt sich jedoch ein Rückgang feststellen. So sank im Vergleich zum Meldejahr 2019 die Anzahl der Tierversuche mit Hunden um rund 25 % und mit Katzen um rund 10 %. Auch bei Hunden und Katzen ist der Anteil an erneut verwendeten Tieren mit 48 % (Hunde) und 51 % (Katzen) sehr hoch (siehe auch Tabelle 21 des Berichts). Die Anzahl der im Jahr 2021 erstmalig erfassten Tiere lag bei 1.388 Hunden und 419 Katzen und damit deutlich unterhalb der Anzahl der gemeldeten Tierversuche.

Verwendung von Fischen (Zebrafische und andere Fischarten)

Im Jahr 2021 wurden 226.094 Fische in Tierversuchen gem. § 7 Abs. 2 TierSchG verwendet. Die Zahl dieser Tiere ist damit im Vergleich zum Vorjahr (227.996 Verwendungen) leicht gesunken.

Verwendung von genetisch veränderten Tieren

Die absolute Zahl an genetisch veränderten Versuchstieren ist 2021 im Vergleich zu 2020 wieder gestiegen (s. Tabelle 3). Insgesamt wurden 952.837 genetisch veränderte Tiere im Rahmen von Versuchen verwendet, knapp 40.000 mehr als im Vorjahr (913.712), jedoch immer noch weniger als 2019 . Auch der Anteil genetisch veränderter Tiere ist 2021 mit 51,2 % im Vergleich zum Vorjahr (48,1 %) gestiegen. Damit wurden im Berichtsjahr 2021 erstmals mehr genetisch veränderte Tiere eingesetzt als nicht-genetisch veränderte Tiere. Obwohl der Anteil der genetisch veränderten Tiere mit und ohne pathologischem Phänotyp im Vergleich zum Vorjahr zugenommen hat, ist dennoch das Verhältnis zwischen genetischen Veränderungen mit und ohne Auftreten eines pathologischen Phänotyps fast gleichgeblieben. Etwa jedes fünfte genetisch veränderte Tier wies Eigenschaften auf, die sich nachteilig auf dessen Wohlergehen auswirkten (s. Tabelle 3). Zum Einsatz kamen hier insbesondere Mäuse (86 %) und Zebra-Fische (13 %) (genauere Verteilung, s. Tabelle 20 im Bericht).

Tabelle 3: Zahlen und Anteile der in Versuchen nach § 7 Abs. 2 TierSchG eingesetzten genetisch und nicht genetisch veränderten Tieren in den Jahren 2020 und 2021. 

Genetisch veränderte Tiere

           2020

2021     

 

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Nicht genetisch verändert

986.168

51,9 %

906.638

48,8 %

Genetisch veränderte Tiere, davon ist
kein phatologischen Phänotyp aufgetreten

ein pathologischen Phänotyp aufgetreten

913.712

723.187


190.525

48,1 %

38,1 %


10,0 %

952.827

754.156


198.681

51,2 %

40,6 %


10,7 %

Gesamtzahl

1.899.880

100 %

1.859.475

100 %


Schweregrad der Versuche

Der überwiegende Teil der im Jahr 2021 durchgeführten Tierversuche wurde als gering belastend eingestuft (63,2 % der Versuche). Der Anteil ist damit im Vergleich zu 2020 um fast 4 % gesunken. Der Anteil an Tierversuchen mit mittlerer Belastung ist mit 26,1 % um rund 2 % gestiegen, während der Anteil an schwer belastenden Tierversuchen wie schon im Vorjahr bei 4,3 % liegt (Abbildung 4). Auch der Anteil an Tierversuchen, die vollständig unter Vollnarkose durchgeführt wurden, aus der die Tiere nicht mehr erwacht sind (keine Wiederherstellung der Lebensfunktion), veränderte sich mit 6,4 % nicht wesentlich im Vergleich zum Vorjahr. Eine genaue Aufstellung der Belastung „Versuchszweck und Tierarten“ findet sich in den Tabellen 22-34 des Berichts.

Abbildung 4: Schweregrad der Belastung der Tiere 2021 (§ 7 Abs. 2 TierSchG)

Abbildung 4: Schweregrade der im Jahr 2021 durchgeführten Versuche nach § 7 Abs. 2 TierSchG dargestellt nach Tierzahlen und Anteilen. Für eine größere Version dieser Abbildung klicken Sie bitte hier (PDF-Datei, 1,48 MB). Die entsprechenden Zahlen für 2020 können hier eingesehen werden.  

Wissenschaftliche Versuchszwecke

Obwohl heute schon viele Fragen der Wissenschaft durch den Einsatz von Zellkulturen, Organoiden, mikrophysiologischen Systemen, computergestützten Verfahren und weiteren Alternativmethoden beantwortet werden können, kann auf den Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke - unter anderem in der medizinischen Forschung - noch nicht verzichtet werden. So dienten rund 56 % der Tierversuche der Grundlagenforschung. Im Vergleich zum Jahr 2020 verringerte sich 2021 damit der Anteil der im Rahmen der Grundlagenforschung eingesetzten Versuchstiere um fast 2 %. Etwa 14 % der Tiere wurden im Rahmen der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren verwendet (Abbildung 5).

Für die Herstellung und Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten oder für toxikologische Sicherheitsprüfungen wurden etwa 17 % der Tiere verwendet. Rund 8 % der Tiere wurden für die Erhaltung von Kolonien etablierter genetisch veränderter Tiere benötigt und konnten nicht in anderen Versuchen eingesetzt werden. Sonstige Versuchszwecke, wie zum Beispiel zur Arterhaltung und Artenschutz, zur Aus- oder Weiterbildung oder dem Schutz der natürlichen Umwelt, machten rund 4,5 % der Versuche aus. Für forensische (gerichtsmedizinische) Untersuchungen wurden im Jahr 2021 788 Mäuse eingesetzt. Zuletzt waren im Jahr 2020 keine Tiere zu diesem Zweck verwendet worden. Die Anzahl der Tiere verteilt auf die einzelnen Versuchszwecke ist detailliert in Tabelle 9 des Berichts dargestellt.

Abbildung 5: Wissenschaftliche Versuchszwecke 2020 und 2021

Abbildung 5: Prozentuale Verteilung der verwendeten Versuchstiere auf die jeweiligen Versuchszwecke für die Jahre 2020 und 2021. Für eine größere Version dieser Abbildung klicken Sie bitte hier (PDF-Datei, 1,48 MB).

1) Ab dem Berichtsjahr 2021 wird diese Kategorie gemäß der Europäischen Kommission unterteilt in „Hochschulausbildung“ und „Schulung zum Erwerb, Erhalt oder Verbesserung beruflicher Fähigkeiten“. Um die Vergleichbarkeit mit dem Berichtsjahr 2020 herzustellen, wurden die beiden Kategorien für die Abbildung zusammengefasst. Detaillierte Angaben finden Sie im Bericht zu den Versuchstierzahlen 2021.

Tierversuche in der Grundlagenforschung

Im Jahr 2021 spielten in der Grundlagenforschung insbesondere die Untersuchungen im Bereich des Nervensystems (21 %), des Immunsystems (18 %), im Bereich des kardiovaskulären Systems (13 %) sowie in Bereichen, die mehrere Organsysteme betreffen (multisystemisch, rund 14 %) eine Rolle (s. Tabelle 4). Im Vergleich zum Vorjahr sind diese Zahlen fast unverändert geblieben. Lediglich bei Versuchen im Bereich des Nervensystems erhöhte sich der Anteil der verwendeten Tiere vergleichsweise stark mit einem Zuwachs von rund 5 % im Vergleich zum Vorjahr (die Anzahl der Versuchstiere erhöhte sich dabei um rund 20% im Vergleich zu 2020). Die Anzahl der Tiere, die in Versuchen für ethologische Grundlagenforschung, Tierverhalten und Tierbiologie zum Einsatz kamen, ist dagegen stark gesunken. Zu diesem Zweck wurden im Jahr 2021 rund 58 % weniger Versuchstiere verwendet als im Vorjahr. Im Jahr 2021 wurde zudem erstmalig der Bereich der Entwicklungsbiologie innerhalb der Grundlagenforschung erfasst. Diese neue Kategorie erreichte einen Anteil von rund 2 % der innerhalb der Grundlagenforschung verwendeten Tiere.

Tabelle 4: Im Rahmen der Grundlagenforschung im Jahr 2021 verwendete Versuchstiere nach Versuchszweck. 

Grundlagenforschung 
       2020
     2021
Versuchszweck
Anzahl      
Anteil     
Anzahl     
 Anteil     
Onkologie
98.412
9,0 %
104.491
10,1 %
Kardiovaskuläres System
(Blut- und Lymphgefäße)
114.488
10,4 %
132.253
12,7 %
Nervensystem
183.537
16,7 %
220.805
21,3 %
Atmungssystem
16.363
1,5 %
16.824
1,6 %
Gastrointestinales System,
einschließlich Leber
38.005
3,5 %
38.602
3,7 %
Muskuloskelettales System
15.135
1,4 %
19.376
1,9 %
Immunsystem
188.237
17,2 %
188.189
18,1 %
Urogenitales System/
Fortpflanzungssystem
27.654
2,5 %
37.428
3,6 %
Sinnesorgane (Haut, Augen, Ohren)
17.533
1,6 %
16.295
1,6 %
Endokrines System/
Stoffwechsel
47.968
4,4 %
57.252
5,5 %
Entwicklungsbiologie
(2021 neu)
    Nicht erfasst
24.155
2,3 %
Multisystemisch
144.791
13,2 %
141.330
13,6%
Ethologie, Tierverhalten, Tierbiologie
55.231
5,0 %
23.444
2,3 %
Andere Grundlagenforschung
149.785
13,7 %
17.487
1,7 %
Gesamtzahl der in Grundlagenforschung
verwendeten Versuchstiere
1.097.139
100 %
1.037.931
100 %


Tierversuche in der translationalen und angewandten Forschung

Bei der angewandten Erforschung von Erkrankungen lag im Jahr 2021, wie schon im Vorjahr, ein Schwerpunkt auf dem Bereich der Krebserkrankungen des Menschen. Hier kamen etwa 40 % der in diesem Bereich verwendeten Versuchstiere zum Einsatz (s. Tabelle 5). Im Vergleich zum Vorjahr ist diese Zahl 2021 fast unverändert geblieben. Auch der Anteil der Versuchstiere, die im Rahmen der Forschung zu Nerven- und Geisteserkrankungen des Menschen zum Einsatz kamen, blieb mit rund 12 % stabil. Änderungen ergaben sich hingegen im Bereich der Infektionskrankheiten des Menschen. Hier erhöhte sich der Anteil auf rund 10 % der Versuchstiere (rund 7 % im Jahr 2020). Insgesamt wurden damit rund 63 % mehr Tierversuche zu diesem Zweck durchgeführt als im Vorjahr. Auch im Bereich der Immunerkrankungen des Menschen wurden im Jahr 2021 rund 20 % mehr Versuchstiere eingesetzt als zuletzt im Jahr 2020. Verringert haben sich hingegen die Anteile und Anzahl der Versuche in den Bereichen der kardiovaskulären Erkrankungen, der Atemwegserkrankungen und der gastrointestinalen Erkrankungen des Menschen (siehe Bericht). Die im Berichtsjahr 2021 neu eingeführte Kategorie der Tierernährung erreichte einen Anteil von rund 5 % der innerhalb der translationalen und angewandten Forschung eingesetzten Versuchstiere.

Tabelle 5: Im Rahmen der translationalen und angewandten Forschung im Jahr 2021 verwendeten Versuchstiere nach Versuchszweck. 

Tiere in der translationalen und 
angewandten Forschung 
2020 2021
  Anzahl       Anteil      Anzahl  Anteil 
Krebserkrankungen des Menschen 105.704 43,2 % 105.782 39,6 %
Infektionskrankheiten des Menschen 16.225 6,6 % 26.371 9,9 %
Kardiovaskuläre Erkrankungen desMenschen 12.127 5,0 % 9.872 3,7 %
Nerven- und Geisteserkrankungen des Menschen 29.277 12,0 % 32.495 12,2 %
Atemwegserkrankungen des Menschen 6.918 2,8 % 5.842 2,2 %
Gastrointestinale Erkrankungen des Menschen,
einschließlich der Leber
8.388 3,4 % 5.169 1,9 %
Muskuloskelettale Erkrankungen des Menschen 1.242 0,5 % 2.092 0,8 %
Immunerkrankungen des Menschen 16.157 6,6 % 19.326 7,2 %
Erkrankungen des urogenitalen/
des Fortpflanzungssystems des Menschen
1.717 0,7 % 2.547 1,0 %
Erkrankungen der Sinnesorgane
(Haut, Augen und Ohren) des Menschen
2.678 1,1 % 3.119 1,2 %
Erkrankungen des endokrinen Systems/
des Stoffwechselsystems des Menschen
12.750 5,2 % 10.690 4,0 %
Andere Humanerkrankungen 1.680 0,7 % 1.435 0,5 %
Tierkrankheiten 15.930 6,5 % 15.426 5,8 %
Tierernährung (2021 neu) nicht erfasst 13.647 5,1 %
Tierschutz 5.313 2,2 % 6.643 2,5 %
Krankheitsdiagnose 3.475 1,4 % 1.486 0,6 %
Pflanzenkrankheiten 74 0,0 % 0 0,0 %
Nicht-regulatorische Toxikologie
und Ökotoxikologie
4.917 2,0 % 5.489 2,1 %
Gesamtzahl der in der angewandten Forschung
verwendeten Versuchstiere
244.572 100 % 267.431 100%

Eine detaillierte Aufstellung der Versuchstierzahlen können dem ausführlichen Bericht zu den Versuchstierzahlen 2021 entnommen werden. Eine Aufstellung der Versuchstierzahlen für 2021 aufgeschlüsselt nach Bundesländern und der Bundeswehr findet sich in folgender Excel-Tabelle (PDF-Datei, 226,93 KB) zum Download.

Neue Kategorien bei der Versuchstiermeldung

Im Jahr 2021 wurden neue Kategorien bei der Versuchstiermeldung eingeführt. Grund hierfür ist der geänderte Durchführungsbeschluss (EU) 2020/569 der Europäischen Kommission, der im Jahr 2020 in Kraft getreten und für die Ausgestaltung der Versuchstiermeldeverordnung heranzuziehen ist. Zum einen wurde die Kategorie „Hochschulausbildung oder Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten“ aufgeteilt in „Hochschulausbildung“ und „Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten“, zum anderen wurden in der Grundlagenforschung die neue Kategorie „Entwicklungsbiologie“ und in der translationalen und angewandten Forschung die neue Kategorie „Tierernährung“ eingeführt. Bei der Kategorie der Routineproduktion wird seit dem Berichtsjahr 2021 bei der Produktion von Antikörpern zwischen „monoklonale Antikörper nur im Aszites-Verfahren“ und „monoklonale und polyklonale Antikörper (ausgenommen im Aszites-Verfahren)“ unterschieden. Des Weiteren werden bei den Tierarten die „andere(n) Fische“ weiter in „Wolfsbarsche“, „Lachse, Forellen, Saiblinge und Äschen“ sowie „Guppys, Schwertträger, Spitzmaulkärpflinge, Spiegelkärpflinge“ unterschieden. Hinzugekommen ist auch die Gruppe der „Truthühner“. Bei den „andere(n) Arten von nichtmenschlichen Primaten“ wird nun unterschieden in „andere Arten von Neuweltaffen“ und „andere Arten von Altweltaffen“. Darüber hinaus wird nun bei nichtmenschlichen Primaten ausgewiesen, wie viele aus selbsterhaltenden Kolonien stammen. Die neuen Kategorien wurden bei der Erstellung dieses Berichts berücksichtigt.

Rückblick: Versuchstierzahlen 2009 bis 2019

Im Jahr 2020 hat das BfR erstmals die nach der Versuchstiermeldung erhobenen Daten veröffentlicht. Die Auswertungen können hier abgerufen werden.

Eine Darstellung der Verwendung von Tieren in Tierversuchen der Jahre 2009 bis 2019 sowie detaillierte Vergleichsdaten bietet die Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das in dieser Zeit für die Veröffentlichung der Daten zuständig war. 

Zu den Tierversuchsdaten 2009-2019

Aktivitäten zur Förderung des 3R-Prinzips (replacement, reduction, refinement)

Die Bundesrepublik Deutschland ist bestrebt, die Anzahl verwendeter Tiere in Versuchen zu senken. Aus diesem Grund werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, Tierversuche möglichst schnell durch Alternativmethoden zum Tierversuch zu ersetzen. Dazu zählen wissenschaftliche Maßnahmen, die durch das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) am Bundesinstitut für Risikobewertung umgesetzt und gefördert werden. Die Maßnahmen umfassen auch die Forschungsförderung durch die Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (set), verschiedene Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch sowie die jährliche Vergabe des Tierschutzforschungspreises des BMEL.

Hintergrundinformation zur Erhebung der Versuchstierzahlen

Am 9. November 2010 ist die EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU in Kraft getreten. Deren Umsetzung in nationales Recht im Jahr 2013 hat auch eine Neufassung der Versuchstiermeldeverordnung mit einer Ausweitung der Meldepflicht über die Verwendung von Versuchstieren erforderlich gemacht. So ist seitdem auch die Verwendung von Kopffüßern (beispielsweise Kalmare und Kraken), Larven von Wirbeltieren und die Zucht genetisch veränderter Tiere zu melden. Außerdem ist auch der Schweregrad der Schmerzen, Leiden oder Schäden (keine Wiederherstellung der Lebensfunktion, gering, mittel, schwer), dem die Tiere durch die Verwendung insgesamt ausgesetzt waren, zu übermitteln. Die Erfassung der Verwendung von Tieren in Tierversuchen im Jahr 2014 erfolgte erstmals entsprechend dieser Vorgaben. Am 11. August 2021 wurde die Versuchstiermeldeverordnung dahingehend erweitert, dass nun auch die jährliche Meldung von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke gezüchtet und getötet wurden, aber nicht für solche Zwecke verwendet wurden, erforderlich ist. Die Erfassung der Zahl der sogenannten „Tötungen aus anderen Gründen“ erfolgte erstmals für das Berichtsjahr 2021.

Die Europäische Kommission bietet seit 2021 eine durchsuchbare, frei zugängliche Datenbank zur Versuchstierstatistik an (siehe Artikel 54 der EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU). Die ALURES-Datenbank enthält statistische Daten über die jährliche Verwendung von Versuchstieren innerhalb der Europäischen Union. Dort ist zudem ein Erklär-Video veröffentlicht, das detaillierte Informationen über den Umgang mit der Datenbank bietet.


Kontakt

E-Mail
versuchstiermeldung@bfr.bund.de

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Eine Einrichtung im Geschäftsbereich des
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