Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2020

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Daten aus den Bundesländer über die Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2020 zusammengestellt und die gesamten Daten der Europäischen Kommission übermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Zahlen deutlich gesunken.

Gesamtzahl der verwendeten Tiere im Jahr 2020

In Deutschland wurden im Jahr 2020 knapp 1,9 Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer in Tierversuchen nach § 7 Abs. 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) eingesetzt. Im Vergleich zu 2019 (2,2 Millionen Tiere) sind die Zahlen damit um 14 % gesunken. Bei der Meldung der verwendeten Versuchstiere wird in erstmalig und erneut verwendete Tiere unterschieden (siehe Tabelle 1). Eine erstmalige Verwendung bedeutet, dass die Tiere in dem Meldejahr einmalig in einem Versuchsvorhaben verwendet wurden. Ein einzelnes Versuchsvorhaben kann dabei verschiedene Schritte beinhalten, z. B. die Verabreichung einer Substanz und die anschließende Untersuchung in einem Test. Gemeldet werden muss in dem Jahr, indem das Versuchsvorhaben beendet wurde. Die erneute Verwendung beschreibt, dass das Tier bereits in einem Versuchsvorhaben verwendet und anschließend in einem weiteren Versuchsvorhaben eingesetzt wurde. In Tabelle 21 des ausführlichen Berichts sind die Zahlen für erstmalig und erneut verwendete Tiere nach Tierarten aufgeschlüsselt.

Zusätzlich werden in Deutschland über die Vorgaben der EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU hinaus auch Tiere erfasst, die für wissenschaftliche Zwecke (§ 4 Abs. 3 TierSchG) getötet werden, ohne dass an ihnen zuvor Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden – beispielsweise um Organe oder Zellmaterial dieser Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden (Tabelle 1). Auch diese Zahl ist im Vergleich zu 2019 mit 9 % deutlich gesunken. Eine genaue Aufstellung der für wissenschaftliche Zwecke getöteten Tiere nach Tierarten findet sich in der Tabelle 47 des Berichts.

Tabelle 1: Gesamtzahl der 2020 für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (gem. § 7 Abs. 2 TierSchG) sowie der zu wissenschaftlichen Zwecken getöteten Tiere (gem. § 4 Abs. 3 TierSchG) im Vergleich zu 2019.

Zweck

Anzahl an Tieren 2019

Anzahl an Tieren 2020

Verwendung von Tieren zu
wissenschaftlichen Zwecken, davon wurden


2.202.592


1.899.880


erstmalig
verwendet


2.151.805


1.850.443


erneut
verwendet


50.787


49.437

Tötung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken


699.756


633.784

Gesamtzahl

2.902.348

2.533.664

 

Verwendete Tierarten

Insgesamt sind die Zahlen für Tiere, die 2020 in Versuchen eingesetzt wurden, im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen (Abbildung 1 und Tabelle 2). Bei den prozentualen Anteilen gibt es geringe Veränderungen. Bei etwa 78 % der eingesetzten Versuchstiere handelt es sich um Nagetiere, vor allem um Mäuse und Ratten. Dabei machen Mäuse etwa 71 % und Ratten etwa 7 % der eingesetzten Tiere aus. Der Anteil an Mäusen ist damit im Vergleich zum Vorjahr wieder gestiegen, bei Ratten ist der Anteil dagegen gefallen. Fische (Zebrafische und andere Fischarten) stehen mit 12 % wie im Vorjahr an zweiter Stelle der am häufigsten verwendeten Versuchstierarten, wobei der Anteil im Vergleich zum Vorjahr um ca. 4 % gefallen ist. Auch bei den Kaninchen ist der Anteil (ca. 4 %) im Vergleich zu 2019 leicht abgesunken, während der Anteil an Vögeln (Haushühner und andere Vogelarten) mit fast 2 % gleichgeblieben ist. Eine deutliche Abnahme gab es auch bei den Tierversuchen mit Affen und Halbaffen (genauere Zahlen, s. u.). Der Anteil der sonstigen Versuchstiere liegt mit ca. 5 % etwas über dem Vorjahresniveau. Die genauen Versuchstierzahlen für die sonstigen Tierarten, gegliedert nach erstmaliger und erneuter Verwendung, können dem Bericht, Tabelle 21, entnommen werden).

Abbildung 1: Zahlen und Anteile der im Jahr 2020 verwendeten Tierarten in Tierversuchen (gem. § 7 Abs. 2 TierSchG)

Abbildung 1: Zahlen und Anteile der im Jahr 2020 verwendeten Tierarten in Tierversuchen (gem. § 7 Abs. 2 TierSchG). Für eine größere Version dieser Abbildung klicken Sie bitte hier (PDF-Datei, 1,49 MB).

Tabelle 2: Zahlen und Anteile der verwendeten Tierarten in Versuchen nach § 7 Abs. 2 TierSchG der Jahre 2019 und 2020.

Tierart

2019

2020

 

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Mäuse

1.438.336

65,3 %

1.341.134

70,6 %

Ratten

196.973

8,9 %

138.249

7,3 %

Kaninchen

94.240

4,3 %

70.840

3,7 %

Vögel

35.718

1,6 %

29.737

1,6 %

Fische

347.543

15,8 %

227.996

12,0 %

Sonstige

89.782

4,1 %

91.924

4,8 %

Gesamtsumme

2.202.592

100 %

1.899.880

100 %

 

Verwendung von Affen und Halbaffen

Die Zahl der in Tierversuchen verwendeten Affen und Halbaffen ist 2020 stark gesunken. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 2.031 Affen und Halbaffen gemeldet, die im Tierversuch verwendet wurden, und damit 1.245 weniger als 2019 (3.276 Tiere). Dies stellt einen Rückgang von rund 38 % im Vergleich zum Vorjahr dar. Bei Affen und Halbaffen ist der Anteil an erneut verwendeten Tieren im Vergleich zu anderen Tierarten sehr hoch (ca. 78 % erneute Verwendung im Vergleich zu beispielsweise ca. 2-3 % bei Mäusen und Ratten (siehe Tabelle 21 im Bericht. Menschenaffen wurden in Deutschland zuletzt 1991 für wissenschaftliche Zwecke verwendet.

Verwendung von Hunden und Katzen

Auch bei Hunden und Katzen, die insbesondere für gesetzlich vorgeschriebene Versuche und für die angewandte Forschung zum Einsatz kamen, sind die Zahlen deutlich zurückgegangen. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich die Anzahl der verwendeten Hunde um rund 27 % (2019: 3.519 Tiere, 2020: 2.560 Tiere), während die Anzahl der Katzen um rund 32 % zurückging (2019: 954 Tiere, 2020: 644 Tiere). Auch bei Hunden und Katzen ist der Anteil an erneut verwendeten Tieren mit 47 % Hunde und 43 % Katzen vergleichsweise hoch (siehe auch Tabelle 21 des Berichts).

Verwendung von Fischen (Zebrafische und andere Fischarten)

Im Jahr 2020 wurden 227.996 Fische in Tierversuchen gem. § 7 Abs. 2 TierSchG erstmalig und erneut verwendet. Die Zahl dieser Tiere ist damit im Vergleich zum Vorjahr mit 347.543 Fischen deutlich zurückgegangen.

Verwendung von genetisch veränderten Tieren

Die absolute Zahl an genetisch veränderten Tieren hat im Vergleich zu 2019 abgenommen. Der Anteil an der Gesamttierzahl ist 2020 mit 48 % im Vergleich zum Vorjahr (44 %) leicht gestiegen (Tabelle 3). Der Anteil der genetisch veränderten Tiere ohne pathologischen Phänotyp hat im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen, während der Anteil an genetisch veränderten Tieren mit pathologischem Phänotyp nur leicht gestiegen ist. Zum Einsatz kamen hier insbesondere Mäuse (89 %) und Zebra-Fische (10 %) (genauere Verteilung siehe Tabelle 20 im Bericht.)

Tabelle 3: Zahlen und Anteile genetisch und nicht genetisch veränderter Tiere, die in den Jahren 2019 und 2020 in Versuchen nach § 7 Abs. 2 TierSchG verwendet wurden.

Genetisch veränderte Tiere

2019

2020

 

Anzahl

Anteil

Anzahl

Anteil

Nicht genetisch verändert

1.246.890

56,6 %

986.168

51,9 %

Genetisch verändert ohne pathologischen Phänotyp

764.957

34,7 %

723.187

38,1 %

Genetisch verändert mit pathologischen Phänotyp

190.745

8,7 %

190.525

10,0 %

Gesamtsumme

2.202.592

100 %

1.899.880

100 %

 

Schweregrad der Versuche

Zwei Drittel (der 67 %) aller Tierversuche wurden als nur gering belastend eingestuft. Der Anteil ist damit im Vergleich zu 2019 um 2 % gestiegen. Der Anteil an Tierversuchen mit mittlerer Belastung ist mit knapp 24 % unverändert, während sich der Anteil an schwer belastenden Tierversuchen im Vergleich zum Vorjahr von 5 % (2019) auf unter 4 % verringert hat (Abbildung 2). Der Anteil an Tierversuchen, die vollständig unter Vollnarkose durchgeführt wurden, aus der die Tiere nicht mehr erwacht sind (keine Wiederherstellung der Lebensfunktion), liegt bei etwa 6 % und damit auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Eine genaue Aufstellung der Belastung „Versuchszweck und Tierarten“ findet sich in den Tabellen 22-34 des Berichts.

Abbildung 2: Schweregrad der im Jahr 2020 durchgeführten Versuche nach § 7 Abs. 2 TierSchG dargestellt nach Tierzahlen und Anteilen.

Abbildung 2: Schweregrad der im Jahr 2020 durchgeführten Versuche nach § 7 Abs. 2 TierSchG dargestellt nach Tierzahlen und Anteilen. Die entsprechenden Zahlen für 2019 können auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eingesehen werden. Für eine größere Version dieser Abbildung klicken Sie bitte hier (PDF-Datei, 1,49 MB).

Wissenschaftliche Versuchszwecke

Obwohl heute schon viele Fragen der Wissenschaft durch den Einsatz von Zellkulturen, computergestützten Verfahren und weiteren Alternativmethoden beantwortet werden können, kann auf den Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke - unter anderem in der medizinischen Forschung - noch nicht verzichtet werden. So dienten rund 58 % der in Tierversuchen nach § 7 Abs. 2 TierSchG verwendeten Tiere der Grundlagenforschung. Im Vergleich zum Jahr 2019 erhöhte sich 2020 damit der Anteil der Versuche für die Grundlagenforschung um fast 11 %. Etwa 13 % der Tiere wurde für die Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren eingesetzt (Abbildung 3).

Für die Herstellung und Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten oder für toxikologische Sicherheitsprüfungen wurden etwa 19 % der Tiere verwendet. Rund 6 % der verwendeten Tiere wurden für die Erhaltung von Kolonien etablierter genetisch veränderter Tiere benötigt, ca. 3 % weniger als im Vorjahr. Auch für die Erhaltung der Art wurden 2020 nur etwa 1 % der Tiere verwendet, fast 6 % weniger als 2019. 4 % wurden für sonstige Zwecke, wie zum Beispiel zur Aus- oder Weiterbildung, dem Schutz der natürlichen Umwelt, sowie dem Artenschutz, benötigt. Für forensische Untersuchungen, d. h. im Sinne der gerichtlichen Beweisführung, oder im Rahmen von rechtlich vorgegebenen Untersuchungen, die EU-externe Anforderungen erfüllen sollen, wurden 2020 keine Tiere verwendet. (Erläuterung: Prüfungen nach ICH-, VICH- und OECD-Leitlinien fallen unter Vorschriften, die EU-Anforderungen erfüllen). Die Anzahl der Tiere verteilt auf die Versuchszwecke ist in Tabelle 9 des Berichts dargestellt.

Abbildung 3: Prozentuale Verteilung der verwendeten Versuchstiere auf die jeweiligen Versuchszwecke für die Jahre 2019 und 2020.

Abbildung 3: Prozentuale Verteilung der verwendeten Versuchstiere auf die jeweiligen Versuchszwecke für die Jahre 2019 und 2020. Für eine größere Version dieser Abbildung klicken Sie bitte hier (PDF-Datei, 1,50 MB).

Tierversuche in der Grundlagenforschung

Im Jahr 2020 spielten in der Grundlagenforschung insbesondere die Untersuchungen im Bereich des Nervensystems und des Immunsystems (jeweils ca. 17 %), sowie im Bereich des kardiovaskulären Systems (ca. 10 %) und multisystemische Untersuchungen (ca. 13 %) eine Rolle (Tabelle 4). Im Vergleich zum Vorjahr sind diese Zahlen fast unverändert geblieben.

Tabelle 4: Im Rahmen der Grundlagenforschung verwendete Tiere nach Versuchszweck.

Tiere in der Grundlagenforschung

2020

 

Anzahl

Anteil

Onkologie

98.412

8,97 %

Kardiovaskuläres System (Blut- und Lymphgefäße)

114.488

10,44 %

Nervensystem

183.537

16,73 %

Atmungssystem

16.363

1,49 %

Gastrointestinales System, einschließlich Leber

38.005

3,46 %

Muskuloskelettales System

15.135

1,38 %

Immunsystem

188.237

17,16 %

Urogenitales System/Fortpflanzungssystem

27.654

2,52 %

Sinnesorgane (Haut, Augen, Ohren)

17.533

1,60 %

Endokrines System/Stoffwechsel

47.968

4,37 %

Multisystemisch

144.791

13,20 %

Ethologie, Tierverhalten, Tierbiologie

55.231

5,03 %

Andere Zwecke

149.785

13,65 %

Alle Tiere in der Grundlagenforschung

1.097.139

100 %

 

Tierversuche in der angewandten Forschung

Bei der angewandten Erforschung von Erkrankungen lag, wie schon im Vorjahr, ein Schwerpunkt auf dem Bereich der Krebserkrankungen des Menschen. Hier kamen etwa 43 % der in diesem Bereich verwendeten Versuchstiere zum Einsatz (Tabelle 5). Im Vergleich zum Vorjahr ist diese Zahl fast unverändert geblieben.

Tabelle 5: Im Rahmen der angewandten Forschung verwendete Tiere nach Versuchszweck.

Tiere in der angewandten Forschung

2020

 

Anzahl

Anteil

Krebserkrankungen des Menschen

105.704

43,22 %

Infektionskrankheiten des Menschen

16.225

6,63 %

Kardiovaskuläre Erkrankungen des Menschen

12.127

4,96 %

Nerven- und Geisteserkrankungen des Menschen

29.277

11,97 %

Atemwegserkrankungen des Menschen

6.918

2,83 %

Gastrointestinale Erkrankungen des Menschen, einschließlich der Leber

8.388

3,43 %

Muskuloskelettale Erkrankungen des Menschen

1.242

0,51 %

Immunerkrankungen des Menschen

16.157

6,61 %

Erkrankungen des urogenitalen/des Fortpflanzungssystems des Menschen

1.717

0,70 %

Erkrankungen der Sinnesorgane (Haut, Augen und Ohren) des Menschen

2.678

1,10 %

Erkrankungen des endokrinen Systems/des Stoffwechselsystems des Menschen

12.750

5,21 %

Andere Humanerkrankungen

1.680

0,69 %

Tierkrankheiten

15.930

6,51 %

Tierschutz

5.313

2,17 %

Krankheitsdiagnose

3.475

1,42 %

Pflanzenkrankheiten

74

0,03 %

Nicht-regulatorische Toxikologie und Ökotoxikologie

4.917

2,01 %

Alle Tiere in der angewandten Forschung

244.572

100 %

 

Eine detaillierte Aufstellung der Versuchstierzahlen kann dem ausführlichen Bericht zu den Versuchstierzahlen 2020 entnommen werden.

Eine Aufstellung der Versuchstierzahlen für 2020 aufgeschlüsselt nach Bundesländern einschließlich Bundeswehr findet sich in folgender Excel-Tabelle (PDF-Datei, 118,63 KB) zum Download.

Rückblick: Versuchstierzahlen 2009 bis 2019

Eine Darstellung der Verwendung von Tierversuchen der Jahre 2009 bis 2019 sowie detaillierte Vergleichsdaten bietet die Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das in dieser Zeit für die Veröffentlichung der Daten zuständig war.

Zu den Tierversuchsdaten 2009-2019

Aktivitäten zur Förderung des 3R-Prinzips (replacement, reduction, refinement)

Die Bundesrepublik Deutschland ist bestrebt, die Anzahl verwendeter Tiere in Versuchen zu senken. Aus diesem Grund werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, Tierversuche möglichst schnell durch Alternativmethoden zum Tierversuch zu ersetzen. Dazu zählen wissenschaftliche Maßnahmen, die durch das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) am Bundesinstitut für Risikobewertung umgesetzt und gefördert werden, die Forschungsförderung durch die Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen, verschiedene Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch sowie die jährliche Vergabe des Tierschutzforschungspreises des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Hintergrundinformation zur Erhebung der Versuchstierzahlen

Am 9. November 2010 ist die EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU in Kraft getreten. Deren Umsetzung in nationales Recht im Jahr 2013 hat auch eine Neufassung der Versuchstiermeldeverordnung mit einer Ausweitung der Meldepflicht über die Verwendung von Versuchstieren erforderlich gemacht. So ist seitdem auch die Verwendung von Kopffüßern (beispielsweise Kalmare und Kraken), Larven von Wirbeltieren und die Zucht genetisch veränderter Tiere zu melden. Außerdem ist auch der Schweregrad der Schmerzen, Leiden oder Schäden (keine Wiederherstellung der Lebensfunktion, gering, mittel, schwer), dem die Tiere durch die Verwendung insgesamt ausgesetzt waren, zu übermitteln. Die Erfassung der Verwendung von Tieren in Tierversuchen im Jahr 2014 erfolgte erstmals entsprechend den neuen Vorgaben.

Die Europäische Kommission bietet seit 2021 eine durchsuchbare, frei zugängliche Datenbank zur Versuchstierstatistik an (siehe Artikel 54 der EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU). Die ALURES-Datenbank enthält statistische Daten über die jährliche Verwendung von Versuchstieren innerhalb der Europäischen Union. Dort ist zudem ein Erklär-Video veröffentlicht, das detaillierte Informationen über den Umgang mit der Datenbank bietet.


Kontakt

E-Mail
versuchstiermeldung@bfr.bund.de

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Eine Einrichtung im Geschäftsbereich des
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