Nationaler Ausschuss Tierschutzgesetz
Das BfR nimmt die Aufgabe des „Nationalen Ausschusses zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren“ - kurz Nationaler Ausschuss Tierschutzgesetz (TierSchG) - für die Bundesrepublik Deutschland wahr.
Aufgabe des Nationalen Ausschusses
Der Nationale Ausschuss berät die zuständigen deutschen Behörden und Tierschutzausschüsse in Angelegenheiten, die mit Erwerb, Zucht, Unterbringung, Pflege und Verwendung von Tieren in Verfahren nach dem Tierschutzgesetz zusammenhängen. Der Nationale Ausschuss TierSchG gewährleistet, dass diesbezüglich ein Austausch über bewährte Praktiken in Deutschland stattfindet und tauscht innerhalb der Europäischen Union Informationen über die Arbeitsweise der Tierschutzausschüsse, die Projektbeurteilung sowie über bewährte Praktiken aus.
Weitere Informationen zur Arbeit des Nationalen Ausschusses finden Sie unter der Kategorie "ANGEBOTE".