Expertenpool für den Nationalen Ausschuss

Kick-off Meeting des Expertenpools im Oktober 2018 am BfR

Der Nationale Ausschuss hat die vom Präsidenten des BfR Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel benannten Expertinnen und Experten zu einem Treffen an dem BfR-Standort Berlin-Marienfelde eingeladen. Neben dem gegenseitigen Kennenlernen diente das Kick-off Meeting dazu, die Zusammenarbeit zwischen dem Nationalen Ausschuss und dem Expertenpool zu initiieren und die Aufgaben und gegenseitigen Erwartungen zu definieren.

Am Kick-off Meeting nahmen 81 Expertinnen und Experten aus Deutschland und Österreich teil. Das Programm beinhaltete Vorträge des Nationalen Ausschusses zum rechtlichen Rahmen und seinen Aufgaben. Darauf aufbauend wurden die bisherigen Ergebnisse der Arbeit des Nationalen Ausschusses und die aktuellen und zukünftigen Arbeitsthemen diskutiert. Einen ausführlichen Bericht zu dem Treffen einschließlich des Programms finden Sie hier (PDF-Datei, 66,31 KB).

Welche Funktion hat der Expertenpool des Nationalen Ausschusses?

Zu den wesentlichen Aufgaben des Nationalen Ausschusses zählen die Beratung von Genehmigungsbehörden und Tierschutzausschüssen zu Fragen der Pflege, Zucht und Haltung von Versuchstieren sowie zu deren Erwerb und Verwendung im Tierversuch. Darüber hinaus soll der Nationale Ausschuss den Austausch über bewährte Praktiken im Versuchstierbereich auf nationaler und EU-Ebene fördern.

Ziel der Arbeit des Nationalen Ausschusses ist es, mit wissenschaftlich begründeten und unabhängigen Empfehlungen und Gutachten die bundesweit einheitliche Auslegung und Anwendung des Tierversuchsrechts zu gewährleisten.

Der Expertenpool unterstützt den Nationalen Ausschuss bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Er ermöglicht dem Nationalen Ausschuss einen schnellen Zugang zu Fachwissen, um die Behörden und Tierschutzausschüsse flexibel, zeitnah und auf einem qualitativ hohen wissenschaftlichen Niveau zu beraten.

Wer sind die Expertinnen und Experten des Nationalen Ausschusses?

Der Expertenpool des Nationalen Ausschusses setzt sich aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den Bereichen der Naturwissenschaften, Rechtswissenschaften, Tier- und Humanmedizin sowie Ethik mit ausgewiesenen Fachkenntnissen zusammen. Darüber hinaus sind Tierhausleitungen sowie staatlich geprüfte Tierpflegerinnen und Tierpfleger in leitender Position in den Expertenpool aufgenommen worden.

2017 und 2018 fanden die ersten Ausschreibungen für den Expertenpool des Nationalen Ausschusses statt. Derzeit besteht der Expertenpool aus 127 Mitgliedern. Das wesentliche Kriterium zur Aufnahme war die nachgewiesene wissenschaftliche Expertise auf dem jeweiligen Fachgebiet (weitere Informationen zu den Kriterien der ersten (PDF-Datei, 30,58 KB) und der zweiten (PDF-Datei, 42,74 KB) Ausschreibung).

Welche Aufgabe übernehmen die Expertinnen und Experten?

Die Ernennung der Expertinnen und Experten erfolgt ad personam, d. h. sie unterstützen den Nationalen Ausschuss aufgrund ihrer persönlichen Expertise und nicht aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Institution. Wird für ein Thema ein spezielles Fachwissen benötigt, erstellt der Nationale Ausschuss anhand des gesuchten Profils eine Liste mit den in Frage kommenden Fachleuten. Mittels zusätzlicher und für die spezielle Fragestellung wichtiger Bewertungs- und Auswahlkriterien (wie etwa Kenntnisse zu bestimmten tierexperimentellen Methoden oder rechtlichen Themen) werden die geeigneten Personen ausgewählt und angefragt. Die Aufnahme in den Expertenpool bedeutet daher nicht, dass damit automatisch eine Einbindung verbunden ist.

Unmittelbar vor Aufnahme einer Zusammenarbeit der Expertinnen und Experten mit dem Nationalen Ausschuss in Form eines Workshops, Gutachtens oder Sachverständigengesprächs erfolgt eine aktuelle schriftliche Abfrage zu eventuellen Interessenskonflikten. Die Expertinnen und Experten verpflichten sich auch, den Nationalen Ausschuss wissenschaftlich unabhängig im Sinne des Schutzes von Versuchstieren und unter Berücksichtigung des 3R-Prinzips zu beraten. 

Kontakt

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Nationaler Ausschuss TierSchG
Max-Dohrn-Str. 8-10
D - 10589 Berlin

E-Mail
nationaler-ausschuss-tierschutzgesetz@bfr.bund.de

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Eine Einrichtung im Geschäftsbereich des
Logo BMELV

Cookie-Hinweis

Die BfR-Webseite verwendet nur Cookies, die notwendig sind, um die Webseite nutzerfreundlich zu gestalten. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.