Empfehlungen des Nationalen Ausschusses

Hier finden Sie die Empfehlungen des Nationalen Ausschusses in chronologischer Reihenfolge.

Die Empfehlungen des Nationalen Ausschusses befassen sich mit spezifischen Fragestellungen der Genehmigungsbehörden und Tierschutzausschüsse zu Erwerb, Zucht, Unterbringung, Pflege und Verwendung von Tieren in Verfahren nach dem Tierschutzgesetz.

Bitte beachten Sie: Bei den Empfehlungen des Nationalen Ausschusses gem. § 15a TierSchG i. V. m. § 45 TierSchVersV nach Maßgabe des Art. 49 der Richtlinie 2010/63/EU handelt es sich um Hilfestellungen, um die Auslegung und Anwendung des Tierschutzrechts in Deutschland zu vereinheitlichen. Die rechtsverbindliche Auslegung des Tierschutzrechts obliegt ausschließlich den deutschen Gerichten bzw. dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Seit November 2021 gibt es ein aktualisiertes Arbeitspapier zu genetisch veränderten Tieren der Europäischen Kommission, welches auch Hilfestellung zur Beurteilung des Wohlergehens für die häufigsten genetisch veränderten Arten gibt und aufgrund der Aktualität hierfür vornehmlich verwendet werden sollte:


Empfehlungen 11


Kontakt

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Nationaler Ausschuss TierSchG
Max-Dohrn-Str. 8-10
D - 10589 Berlin

E-Mail
nationaler-ausschuss-tierschutzgesetz@bfr.bund.de

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Eine Einrichtung im Geschäftsbereich des
Logo BMELV

Cookie-Hinweis

Die BfR-Webseite verwendet nur Cookies, die notwendig sind, um die Webseite nutzerfreundlich zu gestalten. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.