BfR-Expertenpool für das OECD-Prüfrichtlinienprogramm (bf3r)

Den Nationalen Koordinatoren der OECD obliegt es, den mehrstufigen Beratungs- und Entscheidungsprozess, dem die Verabschiedung neuer bzw. überarbeiteter OECD-Prüfrichtlinien oder Leitlinien zugrunde liegt, kontinuierlich und aktiv mitzugestalten. Ergänzend zur Expertise des BfR sollen nationale Expertinnen und Experten beratend in diesen Prozess eingebunden werden, um eine qualitativ hochwertige wissenschaftliche und national abgestimmte Bewertung und Weiterentwicklung der OECD-Prüfmethoden in allen Bereichen zu erreichen.

Dieser Pool von Expertinnen und Experten soll die verschiedenen Themenschwerpunkte und die relevanten toxikologischen Endpunkte des OECD-Prüfrichtlinienprogramms abdecken. Die Einbindung der Experten erfolgt jeweils auf Anfrage in Abhängigkeit von den auf OECD-Ebene laufenden Vorgängen.

Gesucht werden Naturwissenschaftler/innen und Tier-/Humanmediziner/innen mit ausgewiesener Expertise zu verschiedenen toxikologischen Fragestellungen.

Aufgaben und Ziele des OECD-Prüfrichtlinienprogramms

Das OECD-Prüfrichtlinienprogramm befasst sich mit der internationalen Harmonisierung und Standardisierung von physikalisch-chemischen, ökotoxikologischen und toxikologischen Prüfmethoden für die Bewertung von Industriechemikalien, Bioziden und Pflanzenschutzmitteln. Unter der Federführung einzelner OECD-Mitgliedsstaaten werden neue Prüfrichtlinien entwickelt, bestehende verbessert und Leitlinien zu Prüfmethoden und damit zusammenhängenden Bewertungsstrategien erarbeitet. Ziel ist die Entwicklung von Prüfrichtlinien und Leitlinien, die dem aktuellen Stand der Wissenschaft und den regulatorischen Bedürfnissen entsprechen sowie den Tierschutz stärken und die international anerkannt sind.

Aufgabe der nationalen Koordinatoren der OECD

Jeder OECD-Mitgliedsstaat benennt einen nationalen Koordinator. Dem BfR wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Aufgabe des nationalen Koordinators für den Bereich Gesundheit übertragen.

Die nationalen Koordinatoren haben eine zentrale Rolle im Prüfrichtlinienprogramm der OECD. Im Rahmen der Working Group of National Co-ordinators of the Test Guidelines Programme (WNT) reichen sie Vorschläge für die Entwicklung neuer oder die Überarbeitung bestehender Prüfrichtlinien oder Leitlinien ein und evaluieren die Projektvorschläge anderer Mitgliedsstaaten. Außerdem koordinieren sie auf nationaler Ebene die Kommentierung von Entwürfen zu neuen und geänderten Prüfrichtlinien oder Leitfäden.

Welche Aufgaben übernimmt der Expert/innenpool?

Der nationale Koordinator hat die Aufgabe, die nationale Expertise zu bündeln und in den OECD-Prozess einfließen zu lassen. Der interdisziplinäre Pool von Expertinnen und Experten berät das BfR als nationalen Koordinator im Bereich Gesundheit bei der Entwicklung und Kommentierung von Prüfrichtlinien, Leitfäden und Bewertungsstrategien.

Wie wird die Arbeit des Pools von Expertinnen und Experten organisiert?

Als Experte/in unterstützen Sie das BfR als nationalen Koordinator mit Ihrer wissenschaftlichen Expertise bei der Bewertung und Kommentierung von OECD-Dokumenten entweder im schriftlichen Verfahren oder im Rahmen von Fachgesprächen im BfR. Je nach Themenkomplex und Fragestellung werden geeignete Expert/innen ausgewählt und bzgl. Interesse und Verfügbarkeit angefragt. D. h. die Aufnahme in den Expertenpool bedeutet nicht automatisch, dass Sie für das BfR tätig werden. Die Tätigkeit erfolgt erst nach Ihrer Zusage zu einer konkreten fachlichen Anfrage.

Die Arbeit als Experte/in für das OECD-Prüfrichtlinienprogramms ist ehrenamtlich. Reisekosten können im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes erstattet werden.

Welche Experten/innen werden gesucht bzw. nach welchen Kriterien erfolgt deren Auswahl?

Gesucht werden Naturwissenschaftler/innen aus verschiedenen Fachgebieten sowie Tier-/Mediziner/innen mit einem starken Bezug zur Toxikologie. Wünschenswert ist die Einbindung von Expert/innen aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern wie Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Auftragslaboren, Industrie, NGOs und Behörden. Neben der nachgewiesenen fachlichen Expertise sind darüber hinaus Erfahrungen in Gremien- oder Gutachtertätigkeiten wünschenswert.

Gesucht werden Expertinnen und Experten mit den fachlichen Schwerpunkten Toxikologie, Toxikokinetik, Zellbiologie, Immunologie, Genetik, Neurowissenschaften, Pharmakologie, Biochemie, 3R-Forschung, Versuchstierkunde, Epidemiologie/Biometrie.

Expertise wird für die folgenden toxikologischen Endpunkte benötigt: akute Toxizität, Genotoxizität, Reizung/Ätzung, Sensibilisierung, Kanzerogenität, endokrine Wirkung, Reproduktionstoxizität, Toxizität nach wiederholter Gabe und spezifische Zielorgantoxizität. Gefragt ist außerdem Expertise in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:

  • In silico-Toxikologie (z.B. QSAR, read-across, modelling)
  • Entwicklung und/oder Anwendung von in vitro oder in chemico Methoden
  • Anwendung von OMICS-Technologien
  • Durchführung von High Content (HCS) und High Throughput Screening (HTS) Verfahren
  • Durchführung von Validierungsstudien
  • Entwicklung und/oder Anwendung von OECD-Prüfrichtlinien
  • Entwicklung und/oder Anwendung von In vivo-Methoden (unter Angabe der Versuchstierart).

Auswahlverfahren und Ernennung

Eine BfR-interne Berufungskommission prüft die eingereichten Unterlagen auf Erfüllung der Anforderungen (z. B. Vorliegen der notwendigen Abschlüsse, Qualifikationen und Berufserfahrung). Anschließend erfolgt eine weitere Prüfung durch unabhängige externe Fachgutachter/-innen. Die Ernennung der Expertinnen und Experten erfolgt durch den Präsidenten des BfR auf unbestimmte Zeit. Die Experten/innen müssen die Interessensbekundung, als Experte/in für das OECD-Prüfrichtlinienprogramm arbeiten zu wollen, alle zwei Jahre erneuern.

Unabhängigkeit und Erklärung zu eventuellen Interessenkonflikten

Die in den Expertenpool aufgenommenen Expertinnen und Experten werden ad personam ernannt. Die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich, unabhängig von jeglicher äußeren Beeinflussung zu handeln.

Bewerbungsverfahren

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular (PDF-Datei, 987,85 KB) vollständig aus und schicken Sie dieses mit den zusätzlichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Publikationsliste) an die folgende E-Mail-Adresse: OECD-expertenpool@bfr.bund.de. Bitte beachten Sie, dass die Größe der Dateien insgesamt 10 MB nicht überschreitet.

Sie können Ihre Bewerbung auch per Post an die unten stehende Anschrift schicken.

Die Auswahl für den Expertenpool erfolgt unter Berücksichtigung des Gleichstellungsprinzips von Männern und Frauen. Fachlich qualifizierte Wissenschaftlerinnen werden nachdrücklich um Interessenbekundung ersucht. Die Bewerbung von fachlich qualifiziertem wissenschaftlichem Nachwuchs ist ausdrücklich erwünscht.

Die Aufnahme in den Pool von Expertinnen und Experten erfolgt aufgrund der fachspezifischen Qualifikation. Die Bewerber/innen müssen zusätzlich eine Erklärung zu Interessenskonflikten abgeben.

Voraussetzungen für die Bewerbung:

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (PDF-Datei, 987,85 KB)
  • Lebenslauf (max. 3 Seiten)
  • Abgeschlossenes Hochschulstudium einer Naturwissenschaft, der Humanmedizin, der Veterinärmedizin oder einer vergleichbaren Fachrichtung, Promotion erwünscht
  • Nachgewiesene Expertise in toxikologischen Fragestellungen durch z. B. eine Publikationsliste (max. die 10 wichtigsten Publikationen der letzten 5 Jahre)

Ansprechpartner

Bundesinstitut für Risikobewertung
Abteilung Experimentelle Toxikologie und ZEBET
Expertenpool OECD-Prüfrichtlinienprogramm
Max-Dohrn Str. 8-10
10589 Berlin
E-Mail: OECD-expertenpool@bfr.bund.de



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