Beratung durch den Nationalen Ausschuss TierSchG

Der Nationale Ausschuss TierSchG berät gemäß § 45 TierSchVersV die zuständigen Behörden und die Tierschutzausschüsse in Angelegenheiten, die mit dem Erwerb, der Zucht, der Unterbringung oder der Pflege von Wirbeltieren und Kopffüßern in Tierversuchen zusammenhängen und gewährleistet, dass diesbezüglich ein Austausch über bewährte Praktiken stattfindet.

Wer darf anfragen?

Beratungsfragen an den Nationalen Ausschuss TierSchG können ausschließlich von Genehmigungsbehörden und Tierschutzausschüssen gestellt werden. Der Nationale Ausschuss TierSchG beantwortet keine Anfragen von anderen Institutionen und Fachverbänden oder Privatpersonen.

Wohin soll die Anfrage geschickt werden?

Bitte senden Sie Ihre Anfrage in schriftlicher Form an:

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Nationaler Ausschuss TierSchG
Postfach 12 69 42
D- 10609 Berlin
E-Mail: nationaler-ausschuss-tierschutzgesetz@bfr.bund.de

Was geschieht dann?

Als erstes erhalten Sie eine formelle Eingangsbestätigung. Der Nationale Ausschuss TierSchG entscheidet nach einer Vorprüfung darüber, ob die Beantwortung Ihrer Anfrage auf der Grundlage eines Fachgutachtens, Sachverständigengesprächen oder durch eine Expertengruppe erfolgt. Die Wahl des Verfahrens richtet sich nach der Komplexität der Anfrage. Der Nationale Ausschuss TierSchG arbeitet eng mit Sachverständigen zusammen, die über die entsprechende Fachkompetenz verfügen, um ein hohes wissenschaftliches Niveau zu gewährleisten.

Über die Verfahrensweise mit der Angabe über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer werden Sie schriftlich informiert.

Die Arbeitsergebnisse und Empfehlungen werden auf der Internetseite des Nationalen Ausschusses TierSchG veröffentlicht.

Welche aktuellen Themen werden gerade bearbeitet?

Einen Überblick über die aktuellen Anfragen bzw. Themenkomplexe in anonymisierter Form, die derzeit vom Nationalen Ausschuss TierSchG bearbeitet werden, erhalten Sie auf der Seite Aktuelle Themen“.

Bitte vergleichen Sie, ob eine ähnliche Anfrage zu Ihrem Thema bereits bearbeitet wird.

Kontakt

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Nationaler Ausschuss TierSchG
Max-Dohrn-Str. 8-10
D - 10589 Berlin

E-Mail
nationaler-ausschuss-tierschutzgesetz@bfr.bund.de

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