animalstudyregistry.org

Die Datenbank animalstudyregistry.org ist ein Register für tierexperimentelle Studien, das im Januar 2019 am Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) des BfR online geschaltet wurde. In der frei verfügbaren Plattform animalstudyregistry.org können Forscherinnen und Forscher weltweit die Idee für eine tierexperimentelle Studie unentgeltlich und urheberrechtlich geschützt registrieren noch bevor sie mit dem Projekt beginnen. Animalstudyregistry.org soll die Qualität wissenschaftlicher Studien steigern und die Tierversuchsforschung transparenter machen. So sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Studienplanung unterstützt werden und der Forschungsprozess einer Studie abgebildet werden. Animalstudyregistry.org trägt dazu bei, dass auch Ergebnisse von Studien veröffentlicht werden, die nicht zu dem erwünschten Studienergebnis geführt haben. Denn gerade diese Ergebnisse werden häufig nicht geteilt, obwohl sie für andere Forscherinnen und Forscher wichtige Hinweise enthalten, um die Wiederholung von Tierversuchen zu vermeiden, die bereits in anderen Laboren durchgeführt wurden.

Link zur Webseite: animalstudyregistry.org

Grafik zu Animal Study Registry

Olevska, A., Bert, B., Schönfelder, G., Ebrahimi, L., Heinl, C. (2021) . Science Editor 44:4-7, doi: 10.3659/SE-D-4401-4

Eintrag ins Register hilft, Ideen zu sortieren

In der Datenbank animalstudyregistry.org können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weltweit den Plan für ihre  Tierversuchsstudie unentgeltlich und urheberrechtlich geschützt hinterlegen, noch bevor sie mit dem Projekt beginnen. Das Eingabeformular wurde als strukturierter Fragebogen von Expertinnen und Experten unter Berücksichtigung der international weithin anerkannten ARRIVE (Animal Research: Reporting of In Vivo Experiments) Guidelines entwickelt. Die ARRIVE Guidelines geben vor, wie die wichtigsten experimentellen Details für Tierversuche bei der Publikation dargelegt werden sollen. Die detaillierten Fragen des Eingabeformulars unterstützen die Forscherinnen und Forscher, ihre Ideen zu sortieren, das Studiendesign zu entwickeln und die geeigneten Methoden und statistischen Verfahren zu wählen. Die registrierten Studien können bis zu fünf Jahre für die Veröffentlichung gesperrt werden, um so den Diebstahl geistigen Eigentums zu verhindern.

Wer registriert, ist glaubwürdiger

Das Studienregister unterstützt aber nicht nur bei den technischen Feinheiten eines Versuchs. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihr Experiment registrieren, können damit ihre eigene Glaubwürdigkeit steigern. Sie präsentieren nicht nur die finalen Ergebnisse ihres Forschungsvorhabens, sondern zeigen auch, wie sie zu diesen Ergebnissen gelangt sind. Ziel von animalstudyregistry.org ist eine bessere und transparentere - also nachvollziehbare – Forschung. Vorbild für animalstudyregistry.org sind Register für klinische Studien: Wer ein Medikament auf den Markt bringen will, ist in vielen Teilen der Welt gesetzlich dazu verpflichtet entsprechende Zulassungsstudien in ein klinisches Studienregister einzutragen. Das größte klinische Studienregister ist das amerikanische Clinicaltrials.gov. Es ging im Jahr 2000 an den Start und verzeichnet mittlerweile mehr als 300 000 Einträge für klinisch Studien, an denen freiwillige Probanden teilnehmen. Die Europäische Union betreibt seit 2004 das Register EudraCT (European Union Drug Regulating Authorities Clinical Trials), deren öffentlicher Teil über das EU Clinical Trials Register für alle Interessierten durchsuchbar ist. Auch medizinische Fachzeitschriften verlangen mittlerweile, dass die auf ihren Seiten publizierten Untersuchungen präregistriert sind, wodurch die Register praktisch zur internationalen Pflicht für klinische Studien geworden sind.

Tierwohl und gute Wissenschaft gehen Hand in Hand

Gute Wissenschaft und der Schutz von Versuchstieren sind nicht voneinander zu trennen. Schätzungsweise werden zwischen einem Drittel und der Hälfte aller Tierversuche niemals veröffentlicht, wie das Magazin „Nature“ in einem Beitrag über Tierversuchs-Register schreibt (Baker, M, Nature 12 September 2019 Vol 573 pp 297-98). Dieses „große Verschweigen“ verzerrt nicht nur die wissenschaftliche Wahrnehmung. Es bedeutet auch, dass Tiere sinnlos in Experimenten verbraucht werden, weil die wissenschaftliche Gemeinschaft nie von den Studien und ihren Ergebnissen erfährt. Darüber hinaus wird bei der Präregistrierung im animalstudyregistry.org, ein besonderes Augenmerk auf die Haltungsbedingungen und sogenannte ‚Refinement‘-Maßnahmen gelegt. Das ‚Refinement‘ von Tierversuchen ist Teil des 3R-Prinzips und verpflichtet Forscherinnen und Forscher dazu das Leid der Versuchstiere auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren. Mit der Registrierung ihrer Studien im animalstudyregistry.org bekennen sich Forscherinnen und Forscher somit auch zum Thema Tierwohl.

Keine Pflicht zum Eintrag von Tierversuchen

Alle in der europäischen Union durchgeführten Studien müssen genehmigt werden. Dafür müssen Forscherinnen und Forscher einen Tierversuchsantrag bei den zuständigen Behörden stellen. Der Eintrag von Tierversuchstudien in ein öffentliches Register ist jedoch, im Gegensatz zu klinischen Studien, gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Registrierung einer Studie im animalstudyregistry.org ist somit freiwillig und signalisiert auch dadurch das Engagement und das hohe Verantwortungsbewusstsein der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich dafür einsetzen Forschung und Tierschutz miteinander in Einklang zu bringen

Artikel zu animalstudyregistry.org

Heinl, C., Schönfelder, G., Bert, B. (2022). Preregistration in Animal Research. In: Faintuch, J., Faintuch, S. (eds) Integrity of Scientific Research. Springer, Cham. https://doi.org/10.1007/978-3-030-99680-2_37

Heinl C, Scholman-Végh AMD,  Mellor D, Schönfelder G, Strech D, Chamuleau S, Bert B. PNAS Nexus, pgac016, https://doi.org/10.1093/pnasnexus/pgac016

Bert B., Heinl C., Chmielewska, J. et al. (2019) PLoS Biol 17(10):e3000463, doi: 10.1371/journal.pbio.3000463

Heinl C., Chmielewska J., Olevska A. et al. (2019) EMBO Reports 21(1):e49709, doi: 10.15252/embr.201949709

Olevska A. Bert, B., Ebrahimi L. et al. (2020) Sci Ed. 44:4-7, doi: 10.3659/SE-D-4401-4

 


Kontakt

E-Mail
support-asr@bfr.bund.de

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Eine Einrichtung im Geschäftsbereich des
Logo BMELV

Cookie-Hinweis

Die BfR-Webseite verwendet nur Cookies, die notwendig sind, um die Webseite nutzerfreundlich zu gestalten. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.