Risikobewertung durch das BfR

Im Mittelpunkt der Arbeit des BfR steht die Bewertung von Risiken im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebens- und Futtermittelsicherheit für den Menschen. Sie erfolgt

  • anlassbezogen (z.B. bei Vorliegen einer mikrobiologischen oder chemischen Kontamination)
  • aufgrund eines langfristigen Arbeitsplanes der systematischen Bewertung
  • im Rahmen von Verwaltungsverfahren
  • aufgrund neuer Erkenntnisse oder Konzepte, die eine Bewertung erforderlich machen

Für seine gesundheitlichen Bewertungen hat das BfR einen Leitfaden entwickelt, um eine gleichmäßig hohe fachliche Qualität zu garantieren. Die Bewertungsarbeit erfolgt anhand festgelegter Arbeitsschritte. Die Ergebnisse werden in einem Bewertungsbericht veröffentlicht.

Definition eines Risikos

Wissenschaftlich charakterisiert „Risiko“ das Ausmaß eines möglichen Schadens und die Wahrscheinlichkeit, dass er eintritt. Ein Risiko resultiert aus der Gefährdung durch einen Stoff oder Keim und der Häufigkeit und dem Ausmaß, in dem ein Verbraucher damit in Kontakt kommt. Unter bestimmten Bedingungen können fast alle Stoffe oder Keime die Gesundheit schädigen und damit zum Risiko werden. Wird dieses Gefahrenpotenzial frühzeitig erkannt, können die Bedingungen so verändert werden, dass das Risiko abgewehrt oder begrenzt wird.

Arbeitsschritte der Risikobewertung

Setzt man die Gefährdung durch einen Stoff oder Keim zu der Substanz- oder Keimmenge in Beziehung, der ein Mensch ausgesetzt ist, kann sowohl die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Schädigung als auch deren Schweregrad abgeschätzt werden. Die Bewertung eines Risikos setzt sich aus den folgenden vier Arbeitsschritten zusammen:

  1. Identifizierung der möglichen Gefahrenquelle

  2. Beschreibung des Gefährdungspotenzials
    Nachdem die Gefahr erkannt wurde, wird sie qualitativ (der Art nach) und quantitativ (in Abhängigkeit des Effektes von der Dosis) beschrieben.

  3. Expositionsabschätzung
    Die anschließende Expositionsabschätzung macht Angaben über die Menge eines Stoffes oder Keims, denen ein Mensch unter verschiedenen Umständen (Szenarien) ausgesetzt sein kann.

  4. Risikocharakterisierung
    In der abschließenden Risikobeschreibung wird das qualitative Risiko in Beziehung gesetzt zu der Menge eines Stoffes oder der Anzahl der Keime, der ein Mensch ausgesetzt sein kann. So wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine gesundheitsschädliche Wirkung eintritt, und der zu erwartende Schweregrad abgeschätzt und bewertet

Unsicherheiten bei der Risikobewertung

Die Bewertung eines Risikos ist mit Unsicherheiten behaftet. Die Ursachen hierfür liegen vor allem in der Verfügbarkeit von Daten und deren Ungenauigkeit. Daneben gibt es aber auch strukturelle Ursachen, die in der Wahl der Modelle für die Gefahrenidentifizierung und Gefahrbeschreibung als auch in der Expositionsabschätzung begründet sind.

Besondere Situation „Ernährung“

Im Bereich Ernährung können Risiken für die Gesundheit sowohl aus der Unterversorgung mit einem unentbehrlichen Nährstoff, als auch aus einer übermäßigen Zufuhr von Nährstoffen resultieren. Bei langfristiger Unterversorgung mit einem unentbehrlichen Nährstoff treten Mangelerscheinungen auf (Risiko einer ungenügenden Bedarfsdeckung). Die übermäßige Zufuhr einiger Nährstoffe ist dagegen mit spezifischen Gefahren verbunden.

Bewertungsbericht (BfR-Stellungnahme)

Das Ergebnis einer Bewertung ist der Bewertungsbericht, der als BfR-Stellungnahme veröffentlicht wird. Er enthält eine Darstellung der vier Bewertungsschritte, der Unsicherheiten und ihrer Ursachen und endet mit Aussagen und Schlussfolgerungen zu folgenden Fragen:

  • Besteht ein Gesundheitsrisiko?
  • Sind weitere Informationen/Untersuchungen notwendig, um eine abschließende Bewertung vornehmen zu können?
  • Welche Handlungsoptionen empfiehlt das BfR, um das Risiko zu vermindern oder zu beseitigen?

Publikationen - Broschüren 1




Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Eine Einrichtung im Geschäftsbereich des
Logo BMELV

Es befinden sich keine Dokumente auf Ihrem Merkzettel

Es befinden sich keine Dokumente in Ihrem Warenkotb

Cookie-Hinweis

Die BfR-Webseite verwendet nur Cookies, die notwendig sind, um die Webseite nutzerfreundlich zu gestalten. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.