Ballastwasser-Management
Seeschiffe, die nur teilweise oder gar nicht beladen sind, pumpen üblicherweise Seewasser in spezielle Tanks, damit ihr Gewichtsschwerpunkt tief genug im Wasser liegt. Das sogenannte Fahren in Ballast stabilisiert die Schiffe und dient damit der Schiffssicherheit. Mit dem Ballastwasser werden Organismen in fremde Gebiete eingebracht, können dort Krankheiten einschleppen oder einheimische Arten verdrängen.
Um eine Verbreitung fremder Organismen durch Ballastwasser einzuschränken, wurde von den Mitgliedsstaaten der IMO im Jahr 2004 das Ballastwasserübereinkommen beschlossen. Deutschland ist dem Übereinkommen am 20. Juni 2013 verbindlich beigetreten. Mit dem Beitritt Finnlands am 8. September 2016 überschritten die Unterzeichnerstaaten 35% der weltweiten Tonnage und das Übereinkommen konnte ein Jahr später in Kraft treten. Schiffe sind, abhängig von ihrem Baujahr und ihrem Ballastwasservolumen, somit zur Aufbereitung oder zum Austausch ihres Ballastwassers verpflichtet. Spätestens im Jahr 2024 muss der Großteil der Welthandelsflotte mit Anlagen zur Ballastwasserbehandlung ausgerüstet sein.
Zulassungsverfahren für Ballastwasser-Behandlungsanlagen
Für Ballastwasser-Behandlungsanlagen sind Zulassungsverfahren vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Anlagen das Wasser effektiv behandeln, und dass vom Betrieb der Anlagen keine inakzeptablen Risiken für die Schiffssicherheit, die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgehen. Anlagen, die chemische Desinfektionsmethoden nutzen, müssen einen dreistufigen Genehmigungsprozess durchlaufen.
Die Zuständigkeiten für die Systemzulassung in Deutschland werden durch das Seeaufgabengesetz geregelt. Verantwortlich ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Es wird durch fachliche Beratung des BfR, des Umweltbundesamts (UBA) und der Dienststelle Schiffsicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehr unterstützt. Diese Behörden führen in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich eine Vorprüfung der Anträge durch, bevor sie über das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bei der IMO eingereicht werden. Auf internationaler Ebene bewertet eine Expertengruppe der IMO (GESAMP - Joint Group of Experts on the Scientific Aspects of Marine Environmental Protection) die Anträge für die Zulassung von Anlagen, die aktive Substanzen einsetzen, und erstellt Empfehlungen zu den Anträgen für den Umweltausschuss der IMO.
Forschung:
Beteiligung am Forschungsverbund zum Ballastwasser-Übereinkommen der Nordsee-Anrainerstaaten (2009-2014)
Publikationen:
Banerji, S., B. Werschkun and T. Höfer (2012). "Assessing the risk of ballast water treatment to human health." Regul Toxicol Pharmacol 62(3): 513-522.
Werschkun, B., Y. Sommer and S. Banerji (2012). "Disinfection by-products in ballast water treatment: an evaluation of regulatory data." Water Res 46(16): 4884-4901.
Werschkun, B., S. Banerji, O. C. Basurko, M. David, F. Fuhr, S. Gollasch, T. Grummt, M. Haarich, A. N. Jha, S. Kacan, A. Kehrer, J. Linders, E. Mesbahi, D. Pughiuc, S. D. Richardson, B. Schwarz-Schulz, A. Shah, N. Theobald, U. von Gunten, S. Wieck and T. Hofer (2014). "Emerging risks from ballast water treatment: the run-up to the International Ballast Water Management Convention." Chemosphere 112: 256-266.