BTL
In der BTL-Datenbank sind aktuelle Listen von Betrieben und Fangschiffen enthalten, die von den für die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden zugelassen wurden und vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Bundesanzeiger bekannt zu machen sind. Berücksichtigt sind auch Zolllager, sofern sie zur Lagerung EU-konformer Erzeugnisse nach der zollamtlichen Abfertigung dienen.
Soweit auch registrierte Betriebe einer Bekanntmachungspflicht unterliegen (z.B. Umpackbetriebe für Fischereierzeugnisse), sind diese ebenfalls hier aufgeführt.
In Ergänzung zu den amtlichen Bekanntmachungen im Bundesanzeiger wird mit der fortlaufend aktualisierten Datenbank den an der Herstellung und am Handel mit Lebensmitteln interessierten Kreisen (Herstellern, Handel, Überwachungs- und anderen Behörden und Verbrauchern im In- und Ausland) die Möglichkeit geboten, sich jeder Zeit über den aktuellen Stand zu informieren.
Die Listen werden beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geführt. Neueintragungen erfolgen unter dem Vorbehalt einer abschließenden Überprüfung durch das BMEL. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Daten kann das BfR insoweit nicht übernehmen.
Betriebskategorien
Im Einzelnen enthält das Verzeichnis folgende Betriebskategorien:
- Schlachtbetriebe (Fleisch)
- Zerlegungsbetriebe (Fleisch)
- Verarbeitungsbetriebe (Fleisch u. Geflügelfleisch)
- Kühl- oder Gefrierhäuser (Fleisch u. Geflügelfleisch)
- Geflügelschlachtbetriebe
- Geflügelfleischzerlegungsbetriebe
- Schlacht- und Zerlegungsbetriebe für Hauskaninchen
- Herstellungsbetriebe für Hackfleisch u. Fleischzubereitungen (Fleisch und Geflügelfleisch)
- Wildbearbeitungsbetriebe
- Betriebe für Milch und Milchprodukte
- Betriebe für Eiprodukte
- Betriebe für Fischereierzeugnisse und lebende Muscheln, Fabrikschiffe
- Fettschmelzen und Darmbearbeitungsbetriebe (sind als Verarbeitungsbetriebe zugelassen und verzeichnet, daneben aber in einer gesonderten 'Darmliste' nochmals aufgeführt)
- Umpackbetriebe (Fleisch und Geflügelfleisch)
- Gelatinebetriebe
Die Angaben zu Betrieben erstrecken sich auf
- die Veterinärkontroll- oder sonstige Identitätsnummer,
- das Land (z.B. Bayern oder Brandenburg), in dem der Betrieb ansässig ist,
- den Ort der Betriebsstätte,
- den Namen des Betriebs,
- Angaben zu Zulassungsbeschränkungen (z.B. nur für Schlachtungen von Schweinen zugelassen) oder -erweiterungen (z.B. "auch für Geflügelfleischzubereitungen zugelassen", "auch für die Ausfuhr nach Japan zugelassen"),
- ggf. Sonderbestimmungen (z.B. "Zulassung ruht")