BfR-Kommission zur Bewertung von Vergiftungen

Die BfR-Kommission zur Bewertung von Vergiftungen hat das Ziel, das BfR in relevanten Fragen der klinischen Toxikologie von Vergiftungsfällen oder Verdachtsfällen von Vergiftungen sowie zu Fragen der Toxikovigilanz zu beraten. Aufgabe der Toxikovigilanz ist es, Unfallursachen und -umstände zu benennen sowie klinisch relevante Vergiftungsrisiken im Zusammenhang mit akuten und chronischen Fällen und klinischen toxikologischen Trends frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Diese werden transparent dargestellt und tragen so dazu bei, Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere Kinder, noch besser zu schützen. Eine weitere Aufgabe der Toxikovigilanz ist es darüber hinaus, die Effektivität getroffener Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagements zu überprüfen und ggf. weitere Schritte vorzuschlagen. Toxikovigilanz ist somit ein wichtiger Bestandteil des staatlichen Verbraucherschutzes in Deutschland.

Aufgaben der BfR-Kommission

Die Aufgabe der Kommission zur Bewertung von Vergiftungen ist, das BfR bei der Erkennung und Bewertung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Produkte, Stoffe und andere Noxen aktiv zu beraten. Das BfR wird durch die Expertise der Kommissionsmitglieder bei allen dazugehörigen Verfahren und Prozessen wie z.B. der Informationsgewinnung aus dem nationalen Produktregister mit Daten für die medizinische Notfallberatung oder aus dem nationalen Vergiftungsregister unterstützt.

Die Kommission kooperiert eng mit den sieben deutschen Giftinformationszentren sowie nationalen und europäischen wissenschaftlichen Einrichtungen und Gesellschaften zum Thema. Der Erfahrungs- und Erkenntnisaustausch mit verwandten Institutionen in Österreich und Schweiz gehört zum Kern der Arbeit.

Die gesetzlichen Grundlagen für diese Aufgaben des BfRs sind das Chemikaliengesetz und die Bestimmungen des Europäischen Chemikalienrechts (REACH und CLP).


Protokoll 28




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