Bf3R-Kommission

Die 2017 erstmals berufene Bf3R-Kommission berät das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) in seinen wissenschaftlichen Aufgaben. Ziel der Arbeit des Bf3R ist es, Tierversuche auf ein unerlässliches Maß zu beschränken und Versuchstieren den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Das Bf3R wurde im Jahr 2015 gegründet und ist integraler Bestandteil des Bundesinstituts für Risikobewertung. Die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) wurde dabei in das Bf3R integriert. Das Bf3R ist forschend tätig. Aufgrund dieses neuen Schwerpunktes wurde die Bf3R-Kommission als Nachfolgekommission der ZEBET-Kommission neu berufen.

Aufgaben der Bf3R-Kommission

Aufgabe der Expertinnen und Experten der Kommission ist die sachverständige Beratung des Bf3R in seinen wissenschaftlichen Aktivitäten. Die Beratungsergebnisse der Kommissionsarbeit sind an das BfR gerichtet und haben allein empfehlenden Charakter. Sie sollen das BfR in der Umsetzung seiner Ziele unterstützen.

Mitglieder der Bf3R-Kommission

Die Mitglieder der Bf3R-Kommission werden aufgrund Ihrer fachlichen Expertise und nicht aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu Institutionen berufen. Eine BfR-interne Berufungskommission, bestehend aus fünf wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, trifft eine Auswahl und Reihung der Bewerberinnen und Bewerber allein anhand der Qualifikationen und Berufserfahrung. Anschließend erfolgt eine weitere Prüfung durch zwei unabhängige externe Fachgutachterinnen und Fachgutachter.

Die Bf3R-Kommission  besteht aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die als Expertinnen und Experten in einem der fünf Kompetenzbereiche des Bf3R berufen werden:

  1. Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET)
  2. Verminderung der Belastung und Verbesserung der Lebenssituation von Versuchstieren
  3. Alternativmethoden in der Toxikologie
  4. Nationaler Ausschuss für den Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren
  5. Koordinierung der Forschungsförderung für Alternativmethoden

Protokoll 13



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