Gesetzliche Verfahren im Bereich Pflanzenschutz
Das BfR als nationale Behörde für die gesundheitliche Risikobewertung von Mensch und Tier ist an folgenden Verfahren im Bereich Pflanzenschutz beteiligt:
Auf Europäischer Ebene (Wirkstoff-Verfahren)
- Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen
- Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten
Auf nationaler Ebene (Verfahren für Pflanzenschutzmittel)
- Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (zonal, national und gegenseitige Anerkennung)
- Genehmigung zusätzlicher Anwendungen zugelassener Pflanzenschutzmittel
- Listung von Zusatzstoffen
Die rechtliche Grundlage der Verfahren bildet die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, die die Rahmenbedingungen für die Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für alle Mitgliedsstaaten verbindlich festlegt, und die Verordnung (EG) Nr. 396/2005, die die Festsetzung der Rückstandshöchstgehalte regelt.
In den Mitgliedsstaaten wird die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 durch nationale Gesetze umgesetzt, in denen genauere Festlegungen auf nationaler Ebene getroffen werden - in Deutschland durch das 2012 geänderte Pflanzenschutzgesetz (PflSchG).
Mehr Informationen zum Aufbau und Ziel der Verfahren enthält die BfR-Hintergrundinformation „Gesetzliche Verfahren im Bereich Pflanzenschutz“ (PDF-Datei, 528,36 KB).
Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen.