Gesetzliche Verfahren im Bereich Pflanzenschutz

Das BfR als nationale Behörde für die gesundheitliche Risikobewertung von Mensch und Tier ist an folgenden Verfahren im Bereich Pflanzenschutz beteiligt:

Auf Europäischer Ebene (Wirkstoff-Verfahren)

  • Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen
  • Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten

Auf nationaler Ebene (Verfahren für Pflanzenschutzmittel)

  • Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (zonal, national und gegenseitige Anerkennung)
  • Genehmigung zusätzlicher Anwendungen zugelassener Pflanzenschutzmittel
  • Listung von Zusatzstoffen

Die rechtliche Grundlage der Verfahren bildet die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, die die Rahmenbedingungen für die Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für alle Mitgliedsstaaten verbindlich festlegt, und die Verordnung (EG) Nr. 396/2005, die die Festsetzung der Rückstandshöchstgehalte regelt.

In den Mitgliedsstaaten wird die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 durch nationale Gesetze umgesetzt, in denen genauere Festlegungen auf nationaler Ebene getroffen werden - in Deutschland durch das 2012 geänderte Pflanzenschutzgesetz (PflSchG).

Mehr Informationen zum Aufbau und Ziel der Verfahren enthält die BfR-Hintergrundinformation „Gesetzliche Verfahren im Bereich Pflanzenschutz“ (PDF-Datei, 528,36 KB).

Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen.

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